Mietbedingungen
Info: Die Mietbedingungen finden Sie als PDF auch unter Downloads.
Die Segelabteilung des PST Trier vermietet vereinseigene Boote, um allen Vereinsmitgliedern erste Erfahrungen sowie Übungs- und Trainingsmöglichkeiten zu bieten und der Jugend den Einstieg ins Segeln und den Umstieg auf andere Bootsklassen zu ermöglichen.
Ansprechpartner ist unser Koordinator Vereinsboote (vereinsboote@pst-segeln-trier.de) E-Mail.
1. Voraussetzungen und Registrierung:
Wer ein Boot mieten möchte, muss im Mietregister eingetragen sein. Eine Registrierung erfolgt schriftlich und unter folgenden Voraussetzungen:
- Mitgliedschaft in der Segelabteilung des PST Trier e. V.
- Besitz des Amtlichen Sportbootführerscheins Binnen oder vergleichbarer Nachweise
- Einweisung in den entsprechenden Bootstyp durch eine autorisierte Person oder erfolgreiche Ausbildung auf dem jeweiligen Boot.
Autorisiert sind alle Vereinsmitglieder, die ein vergleichbares Boot besitzen und über entsprechende Erfahrungen verfügen, alle Ausbilder auf den jeweiligen Bootstypen sowie vom Vorstand hierfür benannte Personen.
Nicht-Mitglieder des PST Trier e.V. dürfen vereinseigene Boote nicht mieten. Sie dürfen jedoch einmalig zum „Schnuppersegeln“ mitgenommen werden. Die regelmäßige Mitfahrt ist nicht zulässig.
2. Welche Boote können gemietet werden?:
Angaben dazu sind dem Reservierungsplaner zum jeweiligen Logbuch zu entnehmen. In Abhängigkeit vom aktuellen Zustand der Boote sowie der Ausbildungstätigkeiten sind einzelne Boote für die Vermietung u.U. nicht freigegeben.
Im Reservierungsplaner zu den Logbüchern können Reservierungen vorgenommen werden, z.B. für Regatten.
3. Eintrag ins Logbuch:
Vor Antritt der Fahrt sind die erforderlichen Daten in das jeweilige Logbuch des Bootes einzutragen. Die Logbücher der Boote befinden sich in einem Schaukasten am Regattaturm.
Nach Rückkehr in den Hafen und ordnungsgemäßem Vertäuen sowie Verstauen von Segel und Zubehör sind die restlichen Eintragungen im Logbuch vorzunehmen.
4. Evtl. Beschädigungen und sonstige, das Boot betreffende Vorkommnisse:
Treten bei der Nutzung Schäden am Boot selber oder an anderen Booten auf, müssen diese unverzüglich im Logbuch eingetragen und zusätzlich auf dem Formular „Schadensmeldung“ (siehe Anlage Logbuch) festgehalten werden. Die Schadensmeldung ist dem Hafenmeister direkt abzugeben oder im Briefkasten des Hafenmeisters einzuwerfen.
Es wird empfohlen, zusätzlich dem Koordinator Vereinsboote (vereinsboote@pst-segeln-trier.de) eine entsprechende Mitteilung per E-Mail zu senden.
5. Miethöhe und Mietumfang
Die Miethöhe wird zu Beginn jeder Segelsaison vom Vorstand festgelegt und in der Anlage I (siehe Downloads) benannt.
In diesem Preis inbegriffen ist das segelfertige Boot einschl. Rettungswesten.
Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Bootes und endet mit der Weitergabe des Bootes bzw. dem ordnungsgemäßen Hinterlassen des Bootes am Steg.
Für die Teilnahme an Regatten wird keine Mietgebühr erhoben.
Für Teilnahme an Übungsregatten, z.B. Rund-6, Sonntags-Rund, sind Mietgebühren zu entrichten.
Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen sind von der Mietgebühr freigestellt.
Benannte Ausbilder dürfen zur Auffrischung der Segelkenntnisse sowie zum „Einfahren“ die zur Ausbildung verwendeten Boote von Saisonbeginn bis zum Ende der Ausbildung kostenlos nutzen.
Die Mietgebühr ist entweder beim Hafenmeister direkt zu entrichten oder in einem dafür vorgesehenen ausgefüllten Umschlag (zu finden im Holzkasten neben dem Eingang zum Regattaturm) in den Briefkasten einzuwerfen.
6. Mitnahme von Vereinsbooten zu externen Regatten
Vereinseigene Segelboote dürfen zu externen Regatten mitgenommen werden, sofern ein zugelassener, geeigneter und einsatzbereiter Straßentrailer zur Verfügung steht (Ausnahme Dachtransport von Opti und Laser).
Für die Mitnahme ist eine Kaution zu hinterlegen.
Das ausgeliehene Segelboot ist nach spätestens 1 Woche wieder zurückzubringen und ordnungsgemäß und einsatzbereit an seinem Liegeplatz festzumachen.
7. Sicherheitshinweise:
Während der Fahrt mit einem vereinseigenen Boot ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht.
Bei Windstärken ab 6 Beaufort ist das Segeln auf vereinseigenen Booten untersagt.
Jede Mieterin bzw. jeder Mieter eines Bootes wird an seine „seemännische Sorgfaltspflicht“ erinnert:
- Gefahren für Leib und Leben von Personen sind zu vermeiden.
- Jede Seglerin bzw. jeder Segler verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit den Booten und dem vereinseigenen Bootszubehör.
- Die max. Anzahl an Mitseglern darf nicht überschritten werden.
- Die Boote sind nach der Fahrt sicher an dem dafür vorgesehenen Liegeplatz zu vertäuen und entliehene Rettungswesten in den Materialraum zurückzubringen , sowie das entsprechende Vorsegel ordentlich im Boot zu verstauen.
- Bei Bedarf sind die Boote zu reinigen.
- Optis müssen grundsätzlich von einem Sicherungsboot begleitet werden. Sicherung können nur die Eltern oder von ihnen autorisierte Personen übernehmen. Die Aufsichtspflicht und Haftung liegt bei den Eltern.
8. Pflegehinweise:
Die Boote sind Vereinseigentum. Deshalb ist es für die Bootsausleiher, die Vereinsmitglieder sein müssen, Ehrensache, die Boote in einem pfleglichen Zustand zu halten und bei Bedarf zu reinigen.
Für Hinweise zu sich abzeichnenden Schäden an Rumpf und/oder Rigg sind der Koordinator Vereinsboote sowie die Bootspaten stets dankbar.
9. Haftung:
Grundsätzlich ist das entliehene Boot nach den Kollisionsverhütungsregeln zu führen. Das Bestehen auf dem Vorfahrtsrecht ist nicht zulässig und wird als grob fahrlässig eingestuft.
Die Boote sind haftpflichtversichert. Eine Kasko-Versicherung besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abteilung für Schäden, welche im Zusammenhang mit der Anmietung der Boote entstehen, nur innerhalb der gesetzlichen Regelungen haftet. Für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit ist die Haftung durch den Verein vertraglich ausgeschlossen.
Der Verein übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dem Bootsführer und/oder den Mitseglern im Zusammenhang mit der Anmietung eines Bootes widerfahren.